Erlass "Polizeiliche Kriminalprävention"
Runderlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen | 42-22.62.02.01 vom 16. Juli 2025
Grundsätze der Kriminalprävention
Kriminalprävention leistet einen zentralen Beitrag zur Inneren Sicherheit. Sie umfasst die Gesamtheit aller staatlichen und privaten Bemühungen, Programme und Maßnahmen, mit dem Ziel, die Kriminalität als gesellschaftliches Phänomen oder als individuelles Ereignis zu verhüten, zu mindern oder in ihren Folgen gering zu halten. Zu solchen Folgen zählen physische, psychische, soziale und materielle Schäden sowie Kriminalitätsangst, hier insbesondere die Furcht, Opfer einer Straftat zu werden.
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