Opferschutz | Opferhilfe
Straftaten und andere schädigende Ereignisse hinterlassen Opfer, für die Polizeibeamtinnen und -beamte häufig erste Ansprechpartner sind.
Diese Opfer dürfen in ihrer Not nicht alleine gelassen werden und haben ein Anrecht auf Verständnis und Unterstützung, auf Informationen über den Fortgang des Verfahrens, über Entschädigungsmöglichkeiten und Opferhilfeeinrichtungen.
Um dem Opferschutz im polizeilichen Alltag Rechnung zu tragen, verfügt jede Kreispolizeibehörde über besonders geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Sie haben die Aufgabe, vor Ort Netzwerke des Opferschutzes und der Opferhilfe mit staatlichen, kommunalen und freien Trägern aufzubauen.
Die Opferschutzbeauftragten der Kreispolizeibehörde Unna helfen sowohl Opfern von Straftaten, als auch Opfern von Verkehrsunfällen und anderen schädigenden Ereignissen.
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