Versicherungsschutz im Ehrenamt
Wer sich freiwillig und ehrenamtlich engagiert, möchte anderen etwas Gutes tun und denkt nicht zuerst an Schäden. Hier finden Sie Hinweise wie der Versicherungsschutz gestaltet ist.
Für viele ehrenamtlich Tätige besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz im Rahmen ihres Engagements. Diese Personen müssen nicht individuell zur Versicherung angemeldet werden.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 gehört ProSi der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetztliche Unfallversicherung an. ProSi hat die Kundennummer 15/2132/5069. Die Mitglieder sind somit versichert.
In einem Unfall-Schadensfall eines ProSi-Mitgliedes vom 14.06.2014 erklärte sich die VBG zuständig und erstattete die Kosten. Es war zwar ein langer Weg, aber letztlich war unser Mitglied zufrieden. Profitieren auch Sie von einer Mitgliedschaft bei ProSi.
Über folgende Links informiert u.a. die VBG darüber, für welche Personengruppen bereits Versicherungsschutz kraft Gesetzes besteht. Bitte informieren Sie sich über die Leistungen.
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Flyer - Engagiert in NRW | PDF
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Externe Links
Sicherheit im Ehrenamt | Das Landesportal » Wir in NRW
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) » Ihre gesetzliche Unfallversicherung